Neue Regeln in Belgien für die außergerichtliche Eintreibung von Forderungen gegenüber Verbrauchern

Das neue belgische Gesetz vom 4. Mai 2023 fügt ein Buch XIX („Verbraucherschulden“) in den belgischen Wirtschaftskodex ein, das sich mit der Forderungseintreibung gegen einen Verbraucher befasst und die Praxis der außergerichtlichen Eintreibung erheblich verändert.

Hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung sind zwei Phasen zu berücksichtigen:

  • Einerseits tritt dieses Gesetz am 1. September 2023 in Kraft und gilt somit für alle Verträge, die ab diesem Datum mit Verbrauchern geschlossen werden;
  • Andererseits gilt dieses Gesetz ab dem 1. Dezember 2023 auch für Verträge mit Verbrauchern, die vor seinem Inkrafttreten geschlossen wurden, deren Inkassotätigkeit aber erst nach seinem Inkrafttreten beginnt.

Zu den wichtigsten Änderungen und Neuigkeiten gehören unter anderem:

  •  Die Verpflichtung, eine erste kostenlose Mahnung in Form einer Inverzugsetzung zu versenden, bevor Verzugszinsen und/oder eine vertraglich vereinbarte Strafklausel erhoben werden können;
  • Die Festlegung von Höchstgrenzen für Strafklauseln je nach Höhe der Forderung;
  • Eine Höchstgrenze für den anwendbaren Zinssatz, der den Zinssatz des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr nicht überschreiten darf.

Jede Klausel, die gegen das neue Buch XIX verstößt, ist nichtig, weswegen es für einen Geschäftsmann besonders wichtig ist, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Das Gesetz sieht außerdem Bußgelder für Verstöße vor, die von 26 € bis 10.000 € (oder 4 % des Jahresumsatzes) betragen können.

Für weitere Informationen zu diesem Thema oder zur Überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich gerne an unser Team wenden Cairn Legal.