Neue belgische Regelung von vertraglichen Pönalen bei der Beitreibung von Verbraucherschulden

In unserem CLI vom 12. Juli 2023 hatten wir bereits angekündigt, dass mit dem Gesetz vom 4. Mai 2023 das Buch XIX „Verbraucherschulden“ in das belgische Wirtschaftsgesetzbuch eingefügt wurde. Diese Bestimmungen schränken die Möglichkeiten der Unternehmen, säumigen Verbrauchern vertragliche Pönalen aufzuerlegen, stark ein.

Das Gesetz sieht vor, dass solche Pönalen oder Strafklauseln, sofern sie denn vertraglich vorgesehen sind, folgende Beträge nicht übersteigen dürfen :

  • 20 EUR, bei einem ausstehenden Betrag von 150 EUR oder weniger;
  • 30 EUR, zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf die Tranche zwischen 150,01 EUR und 500 EUR, wenn der ausstehende Betrag zwischen 150,01 EUR und 500 EUR liegt;
  • 65 EUR, zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags auf die Tranche über 500 EUR bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 EUR, wenn der ausstehende Betrag 500 EUR übersteigt.

Im Gegenzug ermächtigt der Gesetzgeber nun die Unternehmen von Verbrauchern einen vertraglichen Verzugszinssatz zu verlangen, der dem Zinssatz des auf Handelsgeschäfte anwendbaren Gesetzes vom 2. August 2002 entspricht, zuzüglich 8 Prozentpunkte .

Gegenwärtig beträgt dieser Zinssatz 12,5 % pro Jahr. In der Praxis bedeutet dies, dass das Unternehmen vom Verbraucher rechtmäßig die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von bis zu 20,5 % verlangen können, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

Für Unternehmen ist es demnach interessant, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge an die Bestimmungen des neuen Buches XIX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches anzupassen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Frédéric PAQUE.