Die „schwarze Liste“ irreführender Geschäftspraktiken wird erweiterte

Die Omnibus-Richtlinie wurde nun in den belgischen Wirtschaftskodex („BWK“) aufgenommen. Seit dem 28. Mai 2022 müssen sich Unternehmen daher neuen Regeln beugen, deren Hauptziel der Schutz der Verbraucher ist, insbesondere in der digitalen Wirtschaft (Preisnachlässe, zusätzliche Informationen bei Fernabsatzverträgen, neue Verpflichtungen für Online-Marktplätze, neue Sanktionen, …).

Unter den zahlreichen Neuerungen wird die sogenannte „schwarze“ Liste (die Liste im BWK, die Geschäftspraktiken auflistet, die unter allen Umständen als unlauter gelten) um vier neue Bestimmungen ergänzt. So sind Praktiken verboten, die darauf abzielen:

  • nicht darüber zu informieren, dass die Platzierung von Produkten in den Suchergebnissen die Folge bezahlter Werbung oder einer Zahlung ist, die speziell für die Erzielung einer besseren Platzierung geleistet wurde;
  • zu behaupten, dass Produktbewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich verwendet oder gekauft haben, ohne in angemessener und verhältnismäßiger Weise zu überprüfen, ob dies tatsächlich der Fall ist;
  • falsche Bewertungen oder Empfehlungen in Auftrag zu geben oder Bewertungen oder Empfehlungen zu verzerren, um für Produkte zu werben; oder
  • Eintrittskarten für Veranstaltungen an Verbraucher weiterzuverkaufen, wenn das Unternehmen diese mithilfe eines automatisierten Verfahrens erworben hat, um eine Begrenzung der Anzahl der Eintrittskarten, die eine Person kaufen kann, oder eine andere für den Kauf von Eintrittskarten geltende Regel zu umgehen.

Artikel VI.98(3) BWK verbietet irreführende Praktiken, die eine Ware in einem Mitgliedstaat als identisch mit einer in anderen Mitgliedstaaten vermarkteten Ware darstell(en), obwohl diese Ware eine wesentlich andere Zusammensetzung oder andere Merkmale aufweist, es sei denn, dies ist durch legitime und objektive Faktoren gerechtfertigt“. Der Gesetzgeber will damit auf die Schwierigkeiten reagieren, die durch die „doppelte Qualität von Gütern“, insbesondere bei Lebensmitteln, entstehen.

Infolge dieser Änderungen des BWK müssen Unternehmen ihre Vertragsbedingungen sowie einige ihrer Werbe- und Verkaufspraktiken überarbeiten.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Guillaume RUE.

Mit freundlichen Grüßen.
Das Cairn Legal Team