Bekämpfung von Diskriminierung in Belgien : Achtung neue Kriterien

Das Gesetz vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Im Jahr 2020 wurde die Liste der Kriterien, die mit dem Kriterium «Geschlecht» gleichgesetzt werden, erweitert und umfasst nun auch folgende Umstände: Schwangerschaft, Geburt, Stillen, Mutterschaft, Adoption, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck oder sexuelle Merkmale, Geschlechtsumwandlung, Vaterschaft und Co-Mutterschaft.      

Nun wurde der durch das Gesetz von 2007 gewährte Schutz im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 erneut ausgeweitet:

  • Die Wörter «des Geschlechts» werden durch die Wörter «eines geschützten Kriteriums» ersetzt;

  • Es wird ein neues «geschütztes Kriterium» eingeführt, nämlich «familiäre Pflichten».

Mit der Einführung dieses Kriteriums möchte der Gesetzgeber Personen mit Familienpflichten schützen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Aufgaben ohne Diskriminierung zu erfüllen. So ist ein Arbeitnehmer heute gesetzlich geschützt, sobald er seinem Arbeitgeber seine Absicht mitteilt, in Zukunft Eltern- oder Adoptionsurlaub zu nehmen, oder beispielsweise, wenn er einen Antrag auf eine flexiblere Arbeit im Sinne des Kollektivvertrages Nr. 162 stellt.

Die Bestimmungen sind strafrechtlich geahndet. Ferner ist der Arbeitgeber der der Diskriminierung schuldig befunden wird verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zu gewähren. Diese wird entweder anhand der Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens berechnet, oder durch einen Pauschalbetrag gewährleistet, der bis zu sechs Monatsgehälter betragen kann.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Carl VANDER ESPT.

Mit freundlichen Grüßen

Team Cairn Legal