Neuheiten im Immobilienrecht in Brüssel

I. Registrierungsgebühren

In unserem Newsletter vom 31. August 2022 berichteten wir bereits über die Änderungen bei der Berechnung der Registrierungsgebühren beim Kauf einer Immobilie (Wohnung oder Haus), die dem/den Käufer(n) in der Region Brüssel-Hauptstadt als Hauptwohnsitz dienen soll.

Diese Reform ist schlussendlich am 1. April 2023 in Kraft getreten (und nicht am 1. Januar 2023, wie ursprünglich vorgesehen).

Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass dieses für den Käufer günstigere System nur für Immobilienkäufe gilt, die auf einen nach dem 1. April 2023 unterzeichneten Vorkaufvertrag („compromis de vente/ compromis“) fußen. Die Tatsache, dass die notarielle Kaufurkunde nach diesem Datum erstellt wird, ist nicht ausreichend.

II. Reform des Brüsseler Wohngesetzbuches in Bezug auf die Dokumente, die vom potenziellen Mieter verlangt werden können.

Der Brüsseler Gesetzgeber hat präzisiert, welche Dokumente zu welchem Zeitpunkt von Mietinteressenten verlangt werden können. Kurz zusammengefasst:

  • Vor der Besichtigung der Immobilie (die vom Mietinteressenten verlangt werden kann):

a) Vor- und Nachname des (der) Mietinteressenten;
b) Eine Möglichkeit, mit dem Mietinteressenten zu kommunizieren.

  • Zur Unterstützung der Bewerbung:

a) Die Höhe der finanziellen Mittel, die dem Mieter zur Verfügung stehen;
b) Die Haushaltszusammensetzung.

  • Für die Erstellung und den Abschluss eines Mietvertrags:

a) Alle Dokumente, mit denen die Identität des Mieters und seine Geschäftsfähigkeit nachgewiesen werden können;
b) Den Familienstand des Mieters, ob er verheiratet ist oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten der Mietinteressenten vom Vermieter nur für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten gespeichert werden dürfen. Wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, dürfen die Daten des Mieters während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses aufbewahrt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Carole DE RUYT