Neue Entwicklungen im Bereich der Senkung der Registrierungsgebühren in Brüssel

Die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt hat kürzlich den Vorentwurf einer Verordnung verabschiedet, der Änderungen des regionalen Systems der Registrierungsgebühr auf den Kaufpreis einer Immobilie vorsieht, die als Hauptwohnsitz der Käufer dienen wird.

Die Änderungen werden den Kauf einer solchen Immobilie in der Region Brüssel aus steuerlicher Sicht kostengünstiger machen.

Konkret handelt es sich um drei Änderungen der Befreiung für die Registrierungsgebühr: 

  • Die Steuerbefreiung eines Erstbetrages von derzeitig 175.000 € auf 200.000 €;
  • Eine zusätzliche Befreiung im Falle einer größeren energetischen Renovierung der Immobilie (25.000 € Befreiung pro Energieklassensprung, sofern es eine Verbesserung von mindestens zwei Sprüngen gibt);
  • Die Obergrenze des Kaufpreises, ab der eine solche Immobilie nicht mehr für eine Ermäßigung der Registrierungsgebühr in Frage kommt wird von aktuell 500.000 € auf 600.000 € erhöht. 
Der Text muss nun den Brüsseler Sozialpartnern, dem Brüsseler Umweltrat und dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen vorgelegt werden. Diese sollen sich zur technischen Umsetzbarkeit des Entwurfes äußern. Laut Plan soll der Text am 01.01.2023 in Kraft treten.

 

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwaltin Carole DE RUYT.

Mit freundlichen Grüßen.

Das Cairn Legal Team