Auf dem Weg zu einem eingeschränkten Zugang zum UBO-Register

In seinem Urteil vom 22. November 2022 erklärt der Gerichtshof der Europäischen Union den in der Richtlinie (EU) 2015/849 („Anti-Geldwäsche-Richtlinie“) vorgesehenen öffentlichen Zugang zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen (UBO) für ungünstig. Dies stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten dar.

Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass der Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten durch das vom europäischen Gesetzgeber verfolgte Ziel der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Allgemeininteresse liegt und daher gerechtfertigt ist.

Anschließend stellt der Gerichtshof fest, dass der Zugang der Öffentlichkeit zum Register weder verhältnismäßig noch auf das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß beschränkt ist.

Nach dieser Entscheidung setzt Belgien den öffentlichen Zugang zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer aus. Der FÖD Finanzen kündigte an, in Kürze eine Lösung bezüglich des Zugangs zu den Daten des belgischen UBO-Registers mitzuteilen, die in Übereinstimmung mit dem Urteil des Gerichtshofs steht.

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Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich gerne an Rechtsanwalt Didier CHAVAL und Rechtsanwalt Bertrand MARGRAFF wenden.
 
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Ihr Cairn Legal-Team