Verlängerung der außerordentlichen Maßnahmen zu den Miteigentümerversammlungen

Das Gesetz vom 20. Dezember 2020 bot den Miteigentümerverwaltern die Möglichkeit, die ordentlichen Generalversammlungen auf das folgende Jahr zu verschieben, zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt. Um die Kontinuität zu gewährleisten, wurden darüber hinaus alle Mandate der Verwalter, Miteigentümermitglieder und Rechnungsprüfer automatisch verlängert.

Dieses Gesetz ermöglichte es ebenfalls, selbst bei schriftlichen Abstimmungen, auf die üblichen im Gesetz über die Miteigentümerschaft vorgesehenen Mehrheiten zurückzugreifen (grundsätzliche absolute Mehrheit und qualifizierte Mehrheit, sofern vorgesehen – für weitere Einzelheiten zu diesem Thema verweisen wir auf unserem CLI vom 2. Februar 2021).

Diese Maßnahmen waren ursprünglich bis zum 9. März 2021 vorgesehen.

Der Ministerrat hat jedoch beschlossen, sie bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern (Der diesbezügliche königliche Erlass wird in den nächsten Tagen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht).

Das Gesetz vom 20. Dezember 2020 sah ebenfalls die Möglichkeit vor, virtuelle oder ferngesteuerte Generalversammlungen abzuhalten, insofern die Einberufung zur Versammlung diese Möglichkeit ankündigte. Diese Maßnahme ist nicht befristet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau RAin Carole DE RUYT.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team