UBO-Register : neue Verlängerung der Anmeldefrist

Die Regierung hat die Frist um sich im UBO-Register einzutragen erneut verlängert, diesmal vom 31. März 2019 auf den 30. September 2019.

Kurz zu Erinnerung: Das UBO-Register („Ultimate Beneficial Owner“ – „der eigentliche wirtschaftliche Eigentümer“) ist ein Instrument des FÖD Finanzen, das darauf abzielt, angemessene, korrekte und aktuelle Informationen über die tatsächlichen Begünstigten von Unternehmen, (Internationale) Vereinigungen, Stiftungen und Trusts zu vermitteln. Sie ist Teil des europäischen Programms gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wir hatten dieses Thema in unserem CLI vom 26. September 2018 bereits angesprochen.

Die Verlängerung soll der Verwaltung Zeit geben, Unklarheiten bezüglich der UBO-Registrierungspflicht zu klären, und zwar mittels einer aktualisierten FAQ auf der Website des FÖD Finanzen.

Die erneute Verlängerung ist keine Einstellung des UBO-Register-Projekts. Es ist daher unerlässlich, diese Registrierung vorzubereiten. Körperschaften, die den gesetzlichen Informationspflichten nicht entsprechen, setzen sich Geldbußen von zwischen 250 und 50.000 Euro aus.

Weitere Informationen sind erhältlich bei Rechtsanwalt Didier CHAVAL (didier.chaval@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,

Das Team von Cairn Legal