UBO-Register: Neue mitzuteilende Informationen

Seit Ende 2019 müssen Unternehmen und andere juristische Personen wie A(I)SBL‘s, Trusts und andere Rechtskonstruktionen die Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer im UBO-Register (Ultimate Beneficial Owners) offenlegen. Ein neuer Königlicher Erlass vom 23. September 2020 verlangt nunmehr genauere Informationen.

Bei indirekten wirtschaftlichen Eigentümern (wenn eine juristische Person zwischen dem „natürlichen“ wirtschaftlichen Eigentümer, dessen Identität offengelegt werden muss, und der juristischen Person, die die UBO-Erklärung abgibt, besteht) muss der gewichtete Prozentsatz der Aktien oder Stimmrechte jeder zwischengeschalteten Einheit angegeben werden (bisher musste nur der gewichtete Prozentsatz der Aktien oder Stimmrechte, die von einem belgischen Unternehmen gehalten werden, angegeben werden).

Für wirtschaftliche Eigentümer der zweiten Kategorie, d.h. diejenigen, die ein belgisches Unternehmen durch „andere Mittel“ als Aktien oder Stimmrechte kontrollieren, wird es obligatorisch, anzugeben, durch welches andere Mittel dieses belgische Unternehmen kontrolliert wird.

Darüber hinaus müssen alle berichterstattenden Unternehmen dokumentieren, dass die Informationen über diese wirtschaftlichen Eigentümer angemessen, genau und aktuell sind. Bei diesen Dokumenten kann es sich, je nach den vom Informationsverpflichteten festzulegenden Fällen, um einen Auszug aus dem Aktienregister, die Satzung der Gesellschaft, der gemeinnützigen Vereinigung, des Trusts oder der ähnlichen Rechtskonstruktion, einen Aktionärsvertrag, eine notarielle Urkunde oder ein anderes Dokument (legalisiert, wenn es aus einem Drittland stammt) handeln. Der Zugang zu diesen Dokumenten ist auf die zuständigen Behörden beschränkt, welche der Öffentlichkeit somit nicht zugänglich sind.

Informationsverpflichtete, die ihre UBO‘s vor dem 11. Oktober 2020 registriert haben, verfügen über eine Frist bis zum 30. April 2021, um diese Dokumente herunterzuladen. Diejenigen, die ihre UBO‘s nach dem 11. Oktober 2020 registrieren, müssen diese Dokumente direkt zum Zeitpunkt der Registrierung herunterladen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RA Guillaume RUE (guillaume.rue@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team