Neues in der belgischen Welt der Rechtsschutzversicherungen

Am 1. September 2019 trat das belgische Gesetz vom 22. April 2019 „zur Erleichterung des Zugangs zur Rechtsschutzversicherung“ in Kraft.

Dieses Gesetz soll dem Mittelstand einen besseren Zugang zur Justiz verschaffen, indem es beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für bestimmte Arten von Ansprüchen (Scheidung, Baurechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers, …) Steuervorteile gewährt.

Die Steuervorteile bestehen aus:

  • einer Steuerermäßigung in Höhe von 40 % der auf 195 € begrenzten Prämie (also 78 €), sowie
  • einer auf 6.750 € begrenzten Deckung der Rechts- und Sachverständigenkosten.

Über den (begrenzten) Steuervorteil hinaus, wird der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfohlen, da für rund fünfzehn Euro pro Monat im Falle eines Rechtsstreits ein erheblicher Teil Ihrer Rechts- oder Sachverständigenkosten gedeckt ist.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau RAin Carole DERUYT (carole.deruyt@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von Cairn Legal