KMU-Rechnungen innerhalb von maximal 60 Tagen zu zahlen

Am 29. Oktober 2019 wurde im Belgischen Staatsblatt eine Änderung (G 28. Mai 2019) des Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr (G 2.August 2002) veröffentlicht. Die Änderung ist dem System der Niederlande nachempfunden und zielt darauf ab, Zahlungen an Kleine und Mittlere Unternehmen („KMU“) flüssiger zu gestalten. Dies soll deren Liquidität unterstützen und ihre Investitionspolitik fördern.

Die Novelle integriert den Begriff des KMU und verweist hierfür auf die Kriterien des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen. Demnach sind KMU‘s Unternehmen, die nicht mehr als eines der folgenden Kriterien erfüllen:

– Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt: > 50;
– Jahresumsatz ohne Mehrwertsteuer: 9.000.000,00 EUR;
– Bilanzsumme: 4.500.000,00 EUR.

Konkret bedeutet dies, dass die Parteien eines Handelsgeschäfts (gesetzlich definiert als Geschäftsvorgang zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen, die zu einer Lieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen oder Planung und Ausführung von öffentlichen Bauarbeiten und Hoch- und Tiefbauarbeiten gegen Entgelt führen)  für die Zahlung an ein KMU keine Zahlungsfrist vereinbaren dürfen, die 60 Tage überschreitet.

Die Bestimmung ist zwingend. Andere Absprachen sind nichtig und die Forderung wird sofort fällig. Zeitlich gilt sie für Verträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes (am 29. April 2020) geschlossen werden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RAin Virginie SCHOONHEYT (virginie.schoonheyt@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von Cairn Legal