Eine Revolution bei B2B-Verträgen

Am 21. März 2019 hat das belgische Parlament ein neues Gesetz zur Regelung von Business-to-Business-Verträgen (B2B) verabschiedet. Ziel dieses neuen Gesetzes ist es, Verträge zwischen Unternehmen mit Einschränkungen zu versehen, so wie diese bereits im B2C-Bereich bestehen. Diese neuen Rechtsvorschriften werden erhebliche Auswirkungen auf die B2B-Beziehungen haben. B2B-Verträge  werden von nun an stärker überwacht.

Um missbräuchliche Verhalten in unausgewogenen B2B-Beziehungen zu bekämpfen, ist der Missbrauch von wirtschaftlicher Abhängigkeit von nun an gesetzlich strafbar.

Der Gesetzgeber gibt hierfür Beispiele, darunter die Erbringung gleicher Leistungen für die Wirtschaftspartner, aber unter ganz unterschiedlichen Bedingungen. Die Bestimmungen über den Missbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit werden ein Jahr nach der bevorstehenden Veröffentlichung des Gesetzes im belgischen Staatsblatt in Kraft treten.

Der Gesetzgeber hat auch bei B2B-Transaktionen ein System missbräuchlicher Vertragsklauseln eingeführt. Von nun an ist jede Klausel in einem Vertrag zwischen Unternehmen missbräuchlich, wenn sie ein klares Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Parteien schafft.

Zusätzlich zu dieser allgemeinen Definition enthält das Gesetz eine sog. « schwarze Liste » von vier Vertragsklauseln, die in jedem Falle als missbräuchlich betrachtet werden (insbesondere eine unwiderrufliche Verpflichtung durch eine der Parteien, während die Erbringung der Dienstleistungen der anderen Partei ausschließlich von ihrem Willen abhängt).

Eine « graue Liste » von acht vermutlichen missbräuchlichen Vertragsklauseln wurde ebenfalls erstellt (sofern nicht anders nachgewiesen). Zum Beispiel: die Möglichkeit, einen befristeten Vertrag stillschweigend zu verlängern, ohne eine angemessene Kündigungsfrist festzulegen ; oder ein Unternehmen von seine Haftung für Betrug, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten seiner Mitarbeiter freizustellen.

Die Bestimmungen des Gesetzes gelten 18 Monate nach seiner Veröffentlichung sowohl für neue Verträge als auch für Verträge, die nach diesem Datum verlängert werden.

Schließlich wurde ein Großteil der Verordnung über missbräuchliche, irreführende und aggressive Marktpraktiken in B2C-Verträgen auf B2B-Beziehungen ausgedehnt.

Diese Bestimmungen über die Marktpraktiken werden drei Monate nach der Veröffentlichung des Gesetzes im belgischen Staatsblatt in Krafttreten.

Weitere Informationen sind erhältlich bei Rechtsanwalt Guillaume RUE (guillaume.rue@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,

Das Team von Cairn Legal