Begriff des Werktages – Ausnahmen im Bereich des Arbeitsrechts, der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe

In unserem CLI vom 25. Oktober 2022 teilten wir Ihnen mit, dass nach Inkrafttreten von Artikel 1.7 des neuen Zivilgesetzbuches der Samstag nicht mehr als Werktag angesehen würde. Dies war eine Änderung mit enormen Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf die Berechnung von Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen.
 
Der belgische Gesetzgeber beschloss jedoch, mit einem Gesetz vom 26. Dezember 2022, Artikel 1.7 des Buches 1 des Zivilgesetzbuches in Bezug auf das Arbeitsrecht sowie die soziale Sicherheit und die Sozialhilfe zu neutralisieren.
 
Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Januar 2023 ist der Samstag somit wieder als Werktag in Bezug auf Kündigungen anzusehen. 
 
Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RA Carl VANDER ESPT.
 
Mit freundlichen Grüßen.
Ihr Cairn Legal-Team