Anzeige von Preisermäßigungen in Belgien: Ein Hin und Her der Vorschriften

Anzeigen von Preisermäßigungen sind eine althergebrachte Geschäftspraxis, um Kunden anzulocken.
Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005 verpflichtet Belgien, die gesetzlichen Beschränkungen für Preisaktionen abzuschaffen. Eine weitere EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 (EU/2019/2161) sieht nun eine neue Regelung für die Bekanntgabe von Preisermäßigungen vor.

Hiermit strebt die Europäische Union die Transparenz von Preisermäßigungen an, um deren Authentizität zu gewährleisten. Die neue Rechtsvorschrift soll verhindern, dass Gewerbetreibende den Referenzpreis künstlich erhöhen und/oder die Verbraucher über die Höhe der Preisermäßigung irreführen.

Cette directive européenne de 2019  été transcrite en droit belge par la loi du 8 mai 2022, parue au Moniteur belge le 2 juin 2022.

Die neuen Bestimmungen betreffen Bekanntgaben von Preisermäßigungen (aber nicht Preisermäßigungen, die nicht angekündigt werden und daher ohne Einhaltung der neuen gesetzlichen Bestimmung umgesetzt werden können) und lassen sich wie folgt zusammenfassen: Es muss immer der vorherige Preis (also der Preis, der vor der Anwendung der Preisermäßigung gültig war) angezeigt werden. Als vorheriger Preis gilt der niedrigste Preis, der während der letzten 30 Tage vor der Presiermäßigung angewendet wurde. Ausserdem darf eine Preisermäßigung bei Beibehaltung desselben Referenzpreises nicht länger als einen Monat dauern.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Didier CHAVAL

Mit freundlichen Grüßen.

Das Cairn Legal Team