Eine Verlängerung des vorläufigen Vollstreckungsschutzes bis zum 17.07.2020 ?

Im Rahmen der COVID-Maßnahmen sehen zwei Texte die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen vor.  In Bezug auf Unternehmen ist dies ein Königlicher Erlass Nr. 15 vom 24. April 2020, den wir bereits in unseren Newslettern vom 27. April 2020 und 18. Mai 2020 besprochen haben. Für Privatpersonen ist dies ein Gesetz vom 20. Mai 2020.

Gegenwärtig wird ein Gesetzentwurf geprüft, der zunächst lediglich ein Versehen im Gesetz zum Schutz von Privatpersonen korrigieren sollte: Lohnabtretungen waren nicht verboten, obwohl Pfändungen nicht mehr zulässig waren.

Aus dem Entwurf sowie einem am 3. Juni im Plenarsaal eingereichten Änderungsantrag geht jedoch hervor, dass der Gesetzgeber beabsichtigt diese Gelegenheit zu nutzen um einerseits den Schutz von Unternehmen (Königlicher Erlass Nr. 15) und den Schutz von Privatpersonen (Gesetz vom 20. Mai 2020) in einem einzigen Text zusammenzufassen und andererseits diesen doppelten Schutz bis zum 17. Juli 2020 zu verlängern.

Diese Verlängerung um einen Monat ist nicht unbestritten. Richter und Autoren weisen darauf hin, dass dieser Schutz zu Beginn der Krise gerechtfertigt sein mochte. Jetzt habe er jedoch ungewünschte Kaskadeneffekte. Sie weisen auch darauf hin, dass das Ende der Aussetzung sinnvollerweise durch den mäßigenden Einfluss der Arrestrichter, Friedens- und Unternehmensgerichte gemildert werden könnte.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RAin Virginie SCHOONHEYT (virginie.schoonheyt@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team