Verlängerung der Ausnahmeregelungen für Gesellschaften, Vereine und Eigentumsgemeinschaften

Wir hatten es bereits angekündigt : die belgischen Ausnahmeregelungen für Generalversammlungen und Sitzungen von Verwaltungsorganen könnten verlängert werden. Aufgrund der weiterhin bestehenden COVID-19-Pandemie ist dies nun geschehen.

Für Eigentumsgemeinschaften bestand eine Sonderfrist von 5 Monaten ab dem 4. Mai 2020 (cf. unsere News vom 14. April 2020) um Generalversammlungen abzuhalten. Ein Königlicher Erlass verschiebt den Ausgangspunkt dieser Frist nun auf den 1. Juli 2020.
Ein Königlicher Erlass verschiebt den Ausgangspunkt dieser Frist nun auf den 1. Juli 2020.
Dies bedeutet, dass Generalversammlungen von belgischen Eigentumsgemeinschaften, die vor dem 30. Juni stattfinden sollten und die aufgrund der COVID-19-Sicherheits- und Distanzierungsregeln der Föderalregierung nicht stattfinden konnten/können, nun zwischen dem 1. Juli und dem 30. November 2020 neuprogrammiert werden müssen.

Für belgische Gesellschaften und Vereine bestand ebenfalls eine Lockerung der Regeln für die Abhaltung von Generalversammlungen und Sitzungen der Verwaltungsorgane. Wir hatten dies in unserer News vom 20. April 2020 bereits besprochen. Die Lockerung ist nunmehr auf alle Generalversammlungen und Sitzungen der Verwaltungsorgane von belgischen Gesellschaften und Vereinen anwendbar,  die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 (inbegr.) staffinden soll(t)en.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RA Didier CHAVAL (didier.chaval@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team