UBO-Register: Die Frist zur Hinterlegung von beweiskräftigen Unterlagen bis zum 31. August 2021 verlängert

Seit dem 11. Oktober ist die Erweiterung der im Rahmen des UBO-Registers bereitzustellenden Informationen in Kraft. Der FÖD Finanzen hatte akzeptiert, dass diese Formalität bis zum 30. April 2021 erfolgen sollte. Wir haben dies in unserem Newsletter vom 30. Oktober 2020 angesprochen.

Der FÖD Finanzen bietet nun eine angepasste FAQ an, um den Auskunftspflichtigen zu helfen, die neuen Regeln bezüglich der zwingend erforderlichen Belege einzuhalten.

Die Frist für das Hochladen dieser Dokumente und die jährliche Bestätigung der Informationen im UBO-Register wurde bis zum 31. August 2021 verlängert. Diese Verlängerung ermöglicht es, die angepasste FAQ korrekt anzuwenden und die ab dem 1. September 2021 vorgesehenen Sanktionen zu vermeiden.

Cairn Legal steht Ihnen auch zur Verfügung, um Sie bei der Identifizierung Ihrer wirtschaftlichen Eigentümer und der zu übermittelnden Informationen zu unterstützen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte RA Guillaume RUE.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team