UBO-Register: Die Deadline rückt näher

Unter Androhung einer administrativen Geldstrafe von bis zu 50.000 EUR, müssen alle unter belgischem Recht eingetragene juristischen Personen bis zum 30. September 2019 ihre wirtschaftlichen Eigentümer im UBO-Register eingetragen haben.

Zur Erinnerung: Das UBO-Register (Ultimate Beneficial Owner) ist ein Instrument des FÖD FINANZEN im europäischen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wir hatten diesbezüglich in unserem Newsletter vom 26. September 2018 berichtet.

Dieses Register wird Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, aber auch Verbänden, Stiftungen oder Trusts, sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit sammeln.

CAIRN LEGAL steht Ihnen gerne bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen zur Verfügung, wie z.B.:
– Identifizierung der direkten Eigentümer;
– Identifizierung der indirekten Eigentümer;
– Identifizierung der Eigentümer eine Gruppe;
– Bestimmung der zu übermittelnden Informationen;
– Identifizierung der für die Übermittlung der Angaben verantwortlichen Person(en).

Für weitere Informationen zu diesem Thema Zögern Sie bitte nicht sich an RA Didier CHAVAL (didier.chaval@cairnlegal.be) zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von Cairn Legal