UBO-Register: Änderungen in letzter Minute !

Die Regierung hat die Frist, innerhalb derer die genauen Angaben über den tatsächlichen Begünstigten breitgestellt werden müssen vom 30. November 2018 auf den 31. Maerz 2019 verlängert.

 

Das UBO-Register : das Ende der Anonymität von Aktionären und Gesellschaftern

Veröffentlicht am 26. September

Der Königliche Erlass vom 30. Juli 2018 über die Arbeitsweise des UBO-Registers führt zu einer wesentlichen Änderung der Informationspflicht für Unternehmen, (Internationale) Vereinigungen, Stiftungen, Trusts und andere Treuhandverwalter hinsichtlich der Identifizierung der tatsächlichen Begünstigten.

Das UBO-Register („Ultimate Beneficial Owner“ – „der eigentliche wirtschaftliche Eigentümer“) ist ein Instrument des FÖD Finanzen, das darauf abzielt, angemessene, korrekte und aktuelle Informationen über die tatsächlichen Begünstigten von Körperschaften zu  vermitteln. Sie ist Teil des europäischen Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Was ist ein tatsächlicher Begünstigter? In der Praxis handelt es sich um diejenigen natürlichen Personen, die juristische Personen aufgrund der Größe ihrer Beteiligung oder des Umfangs ihrer Stimmrechte tatsächlich beeinflussen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei natürlichen Personen, die mehr als fünfundzwanzig Prozent der Stimmrechte oder mehr als fünfundzwanzig Prozent der Aktien oder des Kapitals einer Gesellschaft halten.

Folgende Informationen müssen offengelegt werden: Identität des wirtschaftlichen Eigentümers, seine Nationalität, seine vollständige Anschrift, seinen Anteils- oder Stimmrechtsanteil usw.

Das Register wird nicht nur allen Bürgern zugänglich sein, sondern kann auch von allen Steuerbehörden konsultiert werden, die somit eine weitere Waffe zur Eintreibung von Steuern erlangen.

Die Offenlegung muss bis spätestens 30. November 2018 über die Online-Plattform MyMinFin erfolgen. Unternehmen, Vereinigungen und Trusts, die den gesetzlichen Informationspflichten nicht entsprechen, setzen sich Geldbußen von 250 bis 50.000 Euro aus.

Es ist daher ratsam, so schnell wie möglich alle Informationen über die tatsächlichen Begünstigten Ihrer Unternehmen zu sammeln. Außerdem muss in Zukunft sichergestellt werden, dass alle Änderungen an diesen Informationen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

 

Weitere Informationen sing bei Rechtsanwalt Didier CHAVAL (didier.chaval@cairnlegal.be) erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Das Team von Cairn Legal