Schaffung des belgischen Registers für Unternehmenskredite

Mit dem Gesetz vom 28. November 2021 (in Kraft: 7. Dezember) wurde ein Register für Unternehmenskredite eingerichtet, in dem alle Daten über die im Rahmen von Kredit- und Leasingverträgen geschaffenen Instrumente, die in diesem Rahmen zugestandenen Sicherheiten und die mit den Instrumenten und Sicherheiten verbundenen Gegenparteien erfasst werden.
 
Dieses Register soll es der Belgischen Nationalbank („BNB“) ermöglichen, ihre Aufgaben im Bereich der Aufsicht und der Stabilität des Bankwesens besser wahrzunehmen. Seit 1967 hat die BNB die Aufgabe, Kreditdaten zu zentralisieren. Zu diesem Zweck hatte sie die Zentrale für Unternehmenskredite („CCE“) eingerichtet. Sowohl die von der CCE gesammelten Daten als auch die Art und Weise der Aufbewahrung waren jedoch unzureichend.
 
Das neue Gesetz sieht vor, dass die BNB alle Daten im Zusammenhang mit Kredit- und Leasingverträgen speichert, sowie die daraus resultierenden Zahlungsausfällen und die Daten aller Parteien, die an diesen Verträgen beteiligt sind. Die Meldepflichtigen müssen diese Daten gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und seiner Ausführungserlasse der BNB mitteilen.
 
Die BNB darf die registrierten Daten nur in zwei Fällen an die Meldepflichtigen (Kreditinstituten und Leasingunternehmen) weitergeben:  Entweder vor Vertragsabschluss im Rahmen einer Risikobewertung in Bezug auf einen potenziellen Begünstigten oder im Rahmen der Vertragsverwaltung. Das Register darf nicht zu Zwecken der kommerziellen Werbung konsultiert werden. Darüber hinaus hat jede Person Zugang zu den unter ihrem Namen registrierten Daten und kann die Berichtigung falscher Daten verlangen.
 
Ein Königlicher Erlass muss noch diejenigen Daten festlegen, die gemeldet werden müssen. Dieser Text wird ebenfalls die Häufigkeit, die Fristen und die genauen Modalitäten für die Übermittlung und die Aktualisierung der Daten festlegen.
 
Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an RAin Virginie SCHOONHEYT.


Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Cairn Legal Team