Proxi-Darlehen: Privatpersonen können Brüsseler Unternehmen Geld leihen

Nach Flandern mit seiner „Winwinlening“ und der Wallonie mit dem „Coup de Pouce“-Darlehen, verfügt Brüssel nunmehr über das „Proxi-Darlehen“, welches es Unternehmern in der Region Brüssel-Hauptstadt ermöglicht, einen günstigen Kredit bei Privatpersonen aufzunehmen.

Das „Proxi-Darlehen“ ermöglicht Privatpersonen, einem Liquiditätsmangel eines Unternehmens kurzfristig entgegenzuwirken, für die Stärkung seines Eigenkapitals zu sorgen und so eine Gemeinschaft um Projekte zu schaffen, die die Bürgerinnen und Bürger unterstützenmöchten.

Das Proxi-Darlehen wird zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer oder über ein Finanzierungsinstrument abgeschlossen. Die Parteien müssen eine Darlehensurkunde unterzeichnen, wobei der Brüsseler Garantiefonds ein Modell zur Verfügung stellt.

Das Proxi-Darlehen gilt für alle Unternehmen mit Sitz in der Region Brüssel.

Bis zum 31. Dezember 2021 kann der Kreditnehmer einen Höchstbetrag von 300.000 € (alle Proxy-Darlehen zusammengerechnet) ausleihen. Nach diesem Datum wird dieser Betrag auf 250.000 € reduziert.

Der Darlehensgeber kann bis zu 75.000 € pro Unternehmen und pro Steuerjahr verleihen (diese Obergrenze sinkt nach dem 31. Dezember 2021 auf 50.000 €). Der Verleiher profitiert von einer jährlichen Steuergutschrift von 4% des verliehenen Betrags während den ersten drei Jahren und von 2,5% für die folgenden Jahre. Wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann (z.B. aufgrund eines Konkurses), kann der Kreditgeber 30% des verliehenen Betrags durch eine einmalige Steuergutschrift zurückerhalten.

Diese Art von Darlehen ist in Bezug auf die Laufzeit (fünf oder acht Jahre) und den Zinssatz (mindestens 0,875% und höchstens 1,75%) gebunden. Sie ist nachrangig gegenüber den gegenwärtigen und zukünftigen Schulden des Kreditnehmers. Diese Nachrangigkeit impliziert, dass die Rückzahlung von der vorherigen Zahlung aller anderen, in der Bilanz des Kreditnehmers aufgenommenen  Schulden abhängig ist (die ausgeliehenen Mittel werden für buchhalterische Zwecke als Quasi-Eigenkapital betrachtet).

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RAin Virginie SCHOONHEYT (virginie.schoonheyt@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team