Neuigkeiten bezüglich der Eintreibung unbestrittener Forderungen

Am 2. Juli 2016 ist in Belgien ein administratives Verfahren für die Eintreibung unbestrittener Handelsschulden in Kraft getreten. Wir hatten hierzu bereits in unserem Newsletter vom 29. August 2016 berichtet (siehe hier).

Ziel dieses Verwaltungsverfahrens ist es, die ordentlichen Gerichte zu entlasten. Es sei daran erinnert, dass der Gesetzestext das Verwaltungsverfahren allerdings als eine Möglichkeit und keinesfalls als eine Pflicht formuliert.

Heute kommen wir aufgrund neuer Entwicklungen auf das Thema zurück.

Zunächst muss betont werden, dass die Maßnahme auf Seiten der Gerichte mehr als positiv aufgenommen wurde. So besagt ein Urteil des Handelsgerichts Gent, Abteilung Kortrijk, vom 22. Dezember 2016, dass es sich um einen haftungsauslösenden Fehler im Sinne der Artikel 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt, wenn der Gläubiger ein klassisches Verfahren einleitet obwohl er die Forderung durch das neue Verwaltungsverfahren geltend machen konnte.

Darüber hinaus gibt es auf Seiten des Gesetzgebers Entwicklungen, die in dieselbe Richtung weisen. Diese äußern sich in Form einer Ergänzung zum Artikel 1017 des Justizkodex, die im Rahmen des neuen „Pot-Pourri-VI-Gesetzes“, am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Seither fallen unnötige Verfahrenskosten sogar von Amts wegen zu Lasten der Partei, die sie verursacht hat.

Dies zeigt, dass, obwohl das Verwaltungsverfahren zur Eintreibung unbestrittener Forderungen weiterhin nur als Möglichkeit und nicht als Pflicht formuliert ist, sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung die Anwendung dieses Verfahrens maximal fördern.

Wir legen Ihnen diesen administrativen Weg daher ans Herz – aus Gründen des Pragmatismus und der Effizienz – die  im übrigen Schlüsselwerte von CAIRN LEGAL sind. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um ihn gegen Ihre Schuldner umzusetzen.

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Thema wünschen, kontaktieren Sie uns bitte, insbesondere Herr Rechtsanwalt Didier CHAVAL(didier.chaval@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,

Das Team von Cairn Legal

Partners Frédéric de Patoul | Pierre Philippe Harmel | Frank Weinand | Didier Chaval | Bernard Vandenkerckhove | Carl Vander Espt | Arnaud Massart | Guillaume Rue

Associates Dorothée Cardon de Lichtbuer | Julie Docquier | Virginie Schoonheyt | Lauriane Vasquez | Bojana Salovic | Tina Hendriks