Neue Standardvertragsklauseln (SVK)

Die Standardvertragsklauseln (SVK) sind von der Europäischen Kommission angenommene Musterverträge für die Übermittlung personenbezogener Daten. Die Muster der Standardvertragsklauseln wurden kürzlich von der Europäischen Kommission im Anschluss an das Schrems-II-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aktualisiert.

Ab dem 27.09.2021 werden die alten SVK abgeschafft und die neuen SVK sind anwendbar. In Bezug auf Datenübermittlungen, die noch unter die alten SVK fallen, verfügen Datenimporteure und -exporteure über eine zusätzliche Frist bis zum 27.12.2022, um sich an die neuen Regelungen anzupassen, sofern keine wesentlichen Vertragsänderungen in der Zwischenzeit vorgenommen werden und sie sicherstellen, dass die übermittelten Daten angemessenen Garantien unterworfen sind.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an RA Antoine DECLEVE (antoine.decleve@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team