Neue Pflichtangabe bei der Verfassung von Mietverträgen in Brüssel

Ab dem 01.12.2021 müssen alle Mietverträge für Wohnimmobilien, die sich auf Immobilien in der Region Brüssel-Hauptstadt beziehen und die nach diesem Datum unterzeichnet oder erneuert werden , die „Referenzmiete oder die Spanne der Miete um die Referenzmiete“ im Verhältnis zur belgischen indikativen Miettabelle wiedergeben.
 
Diese neue Vorschrift, die aus einer Brüsseler Verordnung vom 28.10.2021 hervorgeht, kommt zu den Pflichtangaben hinzu, die bereits in Artikel 218 des Brüsseler Wohnungsgesetzes vorgesehen sind.
 
Mit dieser Verordnung wird ebenfalls eine paritätische Mietkommission eingerichtet, die vom Vermieter, vom Mieter aber auch vom Richter befragt werden kann, um eine Stellungnahme zur „Angemessenheit der Miete“ in einem Mietvertrag zu erhalten.
 
Wenn Sie Hilfe bei der Verfassung oder Erneuerung Ihrer Mietverträge benötigen, können Sie sich an Rain Carole DE RUYT wenden.

Mit freundlichen Grüßen.
Ihr Cairn Legal Team