Nachlassplanung – ist die Käseroute bald geschlossen?

Bisher waren die von einem belgischen Einwohner in den Niederlanden eingetragenen Mobiliarschenkungen (oder andere Mobiliarübertragungen) in Belgien unversteuert (die sogenannte „Käseroute“).

Am 17. Juni 2020 wurde jedoch ein Gesetzentwurf zur Änderung des Registrierungs-, Hypotheken- und Gerichtsgebührengesetzes eingereicht, nach dem in Zukunft ausländische notarielle Urkunden in Belgien kostenpflichtig registriert werden müssen, so denn der notarielle Akt in Belgien „verwendet“ werden soll.

Die unversteuerte Registrierung der Mobiliarschenkungsurkunde wird demnach, wenn das Gesetzt verabschiedet werden wird, nicht mehr möglich sein.

Die Technik des geteilten Kaufs, bei der die Kinder das nackte Eigentum einer in Belgien gelegenen Immobile erwerben und die Eltern sich die Nutznießung („usufructus“) vorbehalten, ist ebenfalls betroffen, wenn die Kinder das nackte Eigentum mit Mitteln erwerben, die ihnen die Eltern über eine ausländische Schenkung zukommen lassen. Im Falle des Todes der Eltern ist dann zwar weiterhin von den Kindern keine Erbschaftssteuer auf die Nutznießung zu entrichten, obwohl sie das volle Eigentum der Liegenschaft erhalten. Für die Schenkung der Geldbeträge muss jedoch spätestens dann die belgische Schenkungssteuer entrichtet werden.

Wer die belgische Schenkungssteuern von 3 %, 3,3 %, 5,5 % oder 7 % (je nach Region) vermeiden will, sollte sich also beeilen!

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RA Didier CHAVAL (didier.chaval@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team