Königlicher Erlass vom 13. Mai 2020: Verlängerung des Vollstreckungsschutzes für Unternehmen bis zum 17.06.2020

Aufgrund des Fortbestehens der Pandemie hat die Regierung den befristeten Vollstreckungsschutz für Unternehmen bis zum 17. Juni 2020 (ursprünglich „nur“ bis zum 17. Mai 2020 gewährt) verlängert.

Für eine ausführlichere Analyse dieses Vollstreckungsschutzes und seine Folgen verweisen wir auf unseren Newsletter vom 27. April 2020.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RAin Virginie SCHOONHEYT (virginie.schoonheyt@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team