Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen: der doppelte Ausschüttungstest

Eine der wichtigsten Änderungen im neuen Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen ist die Abschaffung der Mindestkapitalanforderung in Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Im Gegenzug, muss im Sinne des Gläubigerschutzes vor jeder Ausschüttung an die Aktionäre ein doppelter Solvenz- und Liquiditätstest erfolgen.

Solvenztest

Vor Verteilung des Gewinns und Festlegung der Ausschüttungen muss durch die Generalversammlung ein Solvenztest erfolgen. Dieser gilt als nicht erfüllt, wenn das Nettovermögen der Gesellschaft negativ ist oder durch eine Ausschüttung von Dividenden negativ werden würde.

Liquiditätstest

Der Beschluss über die Ausschüttung von Dividenden führt nur dann zu einer Ausschüttung, wenn der Verwaltungsrat festgestellt hat, dass die Gesellschaft trotz Dividendenausschüttung für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zahlungsfähig bleibt.

Diese Tests müssen ab dem 1. Januar 2020 durchgeführt werden.

Es ist zu beachten, dass im Falle von Ausschüttungen, die unter Verletzung der Bestimmungen bezüglich der Solvenz- und Liquiditätstests erfolgen, hohe Strafen vorgesehen sind:

– Die Begünstigten, ob gut- oder bösgläubig, können aufgefordert werden, alle unregelmäßige Ausschüttungen zurückzuzahlen;
– Die Direktoren haften gesamtschuldnerisch für Verstöße gegen ihre gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich der Gewinnausschüttung, sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RA Didier CHAVAL (didier.chaval@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von Cairn Legal