Einführung von Schlichtungskammern beim französischsprachigen Unternehmens- und Berufungsgericht zu Brüssel

Seit diesem September verfügt das französischsprachige Unternehmens- und das Berufungsgericht zu Brüssel über Schlichtungskammern, um den Parteien eine ausgehandelte und effiziente Lösung, sowie ein schnelleres und günstigeres Verfahren anbieten zu können.

Die Anrufung dieser Kammern erfolgt auf freiwilliger Basis und ist streng vertraulich. Die Schlichtungsanhörung findet in Anwesenheit von in Schlichtung/Mediation ausgebildeten Richtern, den Parteien und so denn gewünscht ihrem Anwalt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Am Ende der Schlichtungsanhörung bestehen drei Ergebnismöglichkeiten:
– Die Parteien treffen eine gütliche Einigung, die ihre Streitigkeiten ganz oder teilweise beilegt;

– Die Parteien kommen zwar nicht zu einer Einigung, sind aber auf dem richtigen Wege. In diesem Fall kann die Schlichtungskammer die Parteien in die Richtung einer Verhandlung oder Mediation orientieren;

– Die Parteien kommen nicht oder nur teilweise zu einer Einigung. Dieser Misserfolg hat, mit der Garantie, dass ihr Fall von anderen Richtern als denen der Schlichtungskammer behandelt werden wird, keine Auswirkungen auf das ordentliche Gerichtsverfahren, das von den Parteien wieder aufgenommen oder eingeleitet werden kann.

Eine besonders hervorzuhebende Besonderheit ist z.B., dass das Schlichtungsverfahren vollkommen kostenfrei ist und auch in Anspruch genommen werden kann, wenn kein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RA Didier CHAVAL (didier.chaval@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team