Eine satzungswidrige Entscheidung behält ihre Rechtswirkung bis zu ihrer Aufhebung bei

Durch Urteil vom 18. Juni 2020 entschied der Kassationshof, dass eine im Widerspruch zur Satzung des Unternehmens stehende Entscheidung ihre Rechtswirkung bis zur Aufhebung durch einen Richter beibehält.

Im vorliegenden Fall wären die Entscheidungen des Verwaltungsrates im Widerspruch zur Satzung gewesen und hätten gegen das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen verstoßen, ohne jedoch dass durch die Anteilsinhaber eine Nichtigkeitsklage erhoben wurde.

In seinem Urteil hält der Kassationshof fest, dass Entscheidungen der Gesellschaftsorgane, die die formalen oder inhaltlichen Bedingungen nicht erfüllen, durch dieses Versäumnis nicht automatisch aufgehoben werden. Erst nach einem Urteil, das sie für null und nichtig erklärt, wird eine Entscheidung dem Rechtssystem entzogen. Folglich behält eine Entscheidung, die für nichtig erklärt werden kann, all ihre Rechtswirkungen bei, solange sie nicht vom Richter für ungültig erklärt wird. Sie behält ferner ihre Verbindlichkeit gegenüber den Anteilsinhabern der Gesellschaft bei.

Es ist daher unerlässlich, innerhalb der gesetzten Frist eine Nichtigkeitsklage einzureichen, um die Auswirkungen einer solchen Entscheidung zu vermeiden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an RA Guillaume RUE (guillaume.rue@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team