Der „Pop-up Store“ Mietvertrag in den drei Regionen

Artikel 3 des Gesetzes vom 30. April 1951 über Geschäftsmietverträge sah vor, dass die Dauer eines Geschäftsmietvertrages nicht weniger als 9 Jahre betragen durfte.

Diese lange Laufzeit, deren Hauptziel es war den Mieter und sein Unternehmen zu schützen, entsprach jedoch nicht mehr genau den Bedürfnissen und Erwartungen der Branche.

Deshalb können, in der Flämischen Region (Dekret vom 17.06.2016) seit dem 1.09.2016, in der Wallonischen Region (Dekret vom 15.03.2018) seit dem 7.04.2018 und zuletzt in der Region Brüssel-Hauptstadt (Dekret vom 25.04.2019) seit dem 19.05.2019 auch kurzfristige Geschäftsmietverträge („Pop-up Store Mietvertrag“), d.h. für eine maximale Laufzeit von einem Jahr, abgeschlossen werden.

Diese Gesetzesänderungen entsprechen einem vor Ort empfundenen Bedürfnis, einen Rechtsrahmen für tatsächliche Situationen zu schaffen, die zum Abschluss von prekären Mietverträgen (häufig von Richter in langfristige Geschäftsmietverträge umqualifiziert) führten.

Diese neuen Bestimmungen sollen auch dazu beitragen, den Handel zu fördern, die Leerstände zu bekämpfen und die Gewerbetreibenden zu ermutigen innovative Konzepte, die nach den alten Bestimmungen des Gesetzes vom 30. April 1951 über Geschäftsmietverträge nicht möglich waren, zu verfolgen.

Die neuen Dekrete der Flämischen und Wallonischen Regionen und die Verordnung der Region Brüssel-Hauptstadt gelten für alle Mietverträge, die unter das Gesetz über Geschäftsmietverträge fallen, d. h. alle Mietverträge, die vom Mieter hauptsächlich für gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeiten genutzt werden, die den Verkauf von Einzelhandel-Produkten oder Dienstleistungen und den direkten Kontakt mit der Allgemeinheit beinhalten.

In Flandern und der Wallonien gilt ein kurzfristiger Geschäftsmietvertrag als für einen Zeitraum von neun Jahren ab dem erstmaligen Inkrafttreten abgeschlossen, wenn ihn keine der Parteien zu Vertragsende kündigt. In der Region Brüssel-Hauptstadt endet der Mietvertrag zu seinem Ablaufdatum ohne die Möglichkeit einer stillschweigenden Verlängerung (Die Parteien sind natürlich frei, den Mietvertrag auf 9 Jahre zu verlängern, vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.).

Die drei regionalen Texte sehen vor, dass der Mieter den kurzfristige Geschäftsmietverträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kann und dass die Miete Steuern beinhaltet.

Die Erstellung einer Bestandsaufnahme und die Registrierung von kurzfristigen Mietverträgen ist obligatorisch.

Für weitere Informationen zögern Sie bitte nicht Rechtsanwältin Carole DERUYT (carole.deruyt@cairnlegal.be) zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Das Team von Cairn Legal