Darlehen auf gewerbliche Mieten

Am 17. Dezember 2020 hat die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt ein Dekret verabschiedet, das unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen der Region an gewerbliche Mieter möglich macht.

Dieses Darlehen ist gewerblichen Mietern vorbehalten und ist Teil eines Unternehmensförderungsprogramms der Region Brüssel-Hauptstadt, in dessen Rahmen der Mieter bei der Region ein Darlehen von bis zu 4 Monatsmieten (einschließlich Mietkosten) in Höhe von maximal 35.000 Euro beantragen kann.

Die Bedingungen für die Gewährung des Darlehens sind wie folgt:

– Das Unternehmen darf sich nicht in einem Zustand des Konkurses, der Liquidation oder der Einstellung der Tätigkeit befinden. Es muss außerdem in dem gemieteten Gebäude eine Betriebseinheit haben, die zum Zeitpunkt des Kreditantrags bei der Zentralen Unternehmensdatenbank registriert ist.
– Der Mietvertrag muss sowohl vor dem 19. März 2020 sowie zum Zeitpunkt des Kreditantrags bestehen.
– Der Mieter darf zum Zeitpunkt des Kreditantrags keine Mietrückstände für Zeiträume vor dem 18. März 2020 haben.
– Der Vermieter muss zu einem Zugeständnis bereit sein: Er muss sich bereit erklären, auf mindestens eine Monatsmiete zu verzichten. Wenn das Darlehen jedoch eine Monatsmiete übersteigt, muss der Vermieter einem Verzicht auf mindestens zwei Monatsmieten zustimmen.

Der Mieter zahlt das Darlehen und die Zinsen in 18 monatlichen Raten zurück, von denen die erste 6 Monate nach der Darlehensgewährung fällig ist. Die letzte monatliche Zahlung beinhaltet die Zinszahlung.

Alle Darlehensanträge müssen bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden und werden dann bis spätestens 31. Dezember 2021 gewährt.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich gerne an RA Frédéric PAQUE (frederic.paque@cairnlegal.be) wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cairn Legal Team