Belgien zählt ungefähr 370.000 Langzeitarbeitsunfähige. Die neue Gesetzgebung « Wiedereingliederungsweg » dient dazu, sie entweder wieder in das Arbeitsleben zu integrieren oder, falls dies unmöglich ist, das Ende das Arbeitsvertrags wegen medizinischer höherer Gewalt festzustellen

Jeder Arbeitgeber ist früher oder später mit der Langzeitarbeitsunfähigkeit eines Angestellten konfrontiert, sowie mit der Schwierigkeit, ihn entweder wieder einzugliedern oder das Ende seines Vertrages wegen medizinischer höherer Gewalt zu organisieren. Die Zunahme der Gesetzgebung  im Kampf gegen Diskriminierung, insbesondere aufgrund des Gesundheitszustandes, verkompliziert die Situation weiter. Es besteht das Risiko einer Verurteilung wegen missbräuchlicher Kündigung des Arbeitsvertrags.

Ziel der neuen Gesetzgebung „Wiedereingliederungsweg für langfristig arbeitsunfähige Arbeitnehmer“, die im November 2016 verabschiedet wurde, ist die Wiederaufnahme der Tätigkeit von Arbeitnehmern zu fördern, die seit langer Zeit arbeitsunfähig sind, die allerdings  über gewisse, verbleibende Fähigkeiten verfügen, die ihnen den Zugang zu angepassten Arbeitsplätzen ermöglichen sollten. In der Praxis ist das Reintegrationsprogramm eine individuelle Beurteilung des Arbeitnehmers durch den Gefahrenverhütungsberater / Arbeitsarzt. Der Wiedereingliederungsweg kann auf Antrag des Arbeitnehmers, des Vertrauensarztes der Krankenkasse oder des Arbeitgebers erwirkt werden (im letzten Fall allerdings erst 4 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit).

Die Bewertung sollte bestimmen, ob der Arbeitnehmer (i) seine Arbeit weiterleisten kann, möglicherweise nach einer Anpassung seiner Arbeitsplatzes, (ii) für den selben Arbeitgeber, möglicherweise vorübergehend, eine Arbeit ausüben kann, die besser für ihn geeignet ist, oder (iii) dauerhaft arbeitsunfähig geworden ist.

Dieser Prozess ist Pflicht geworden, da ein neuer Artikel 34 des Gesetzes aus dem Jahre 1978 über die Arbeitsverträge nunmehr vorsieht, dass eine Arbeitsunfähigkeit, die den Arbeiter endgültig für die Arbeit unfähig macht, für die er eingestellt wurde, erst am Ende eines Reintegrationsprogramm zum Ende des Arbeitsvertrages durch höhere Gewalt führen kann. Dieser Artikel ist am 9. Januar 2017 in Kraft getreten.

Zu beachten ist, dass Arbeitnehmer, unabhängig von dem Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit, seit dem 1. Januar 2017 berechtigt sind, das Reintegrationsprogramm in Anspruch zu nehmen. Arbeitgeber hingegen steht diese Möglichkeit nur offen, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach dem 1. Januar 2016 eingetreten ist. Für alle Unfähigkeiten, deren Ursprung vor dem 1. Januar 2016 liegt, werden sie bis zum 1. Januar 2018 warten müssen.

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Thema wünschen, kontaktieren Sie uns bitte, insbesondere Herr Rechtsanwält Carl VANDER ESPT(carl.vanderespt@cairnlegal.be).

Mit freundlichen Grüßen,

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