Anfechtung eines öffentlichen Auftrags wegen Nichteinhaltung der DSGVO

Ein kürzlich ergangenes Urteil des belgischen Staatsrats hebt die Bedeutung der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Unternehmen hervor, die öffentliche Aufträge ausführen. Diese gehen das Risiko ein, dass der Auftrag aufgrund des Datenschutzes von abgewiesenen Konkurrenten angefochten wird.
 
Im Juli 2021 vergab die Region Flandern einen öffentlichen Auftrag an ein belgisches Unternehmen, das sich bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags auf die Hilfe amerikanischer Sub-Unternehmen stützte. Ein abgewiesener Mitbewerber des Auftrags beschwerte sich über die Vergabe und erhob Klage beim Staatsrat, um die Aussetzung des Vollzugs der Vergabe zu erwirken. Hauptargument des Klägers waren angebliche Verstöße des erfolgreichen Anbieters gegen die Datenschutzgrundverordnung, da er Daten an seine in den Vereinigten Staaten angesiedelten Subunternehmer weiterleitete. Der Staatsrat ist in diesem Fall allerdings mit der Analyse nicht einverstanden.
 
Auch wenn die Entscheidung die Forderung des Klägers zurückgewiesen hat, zeigt sie eine neue Tendenz der Unternehmen, sich auf die angebliche Nichteinhaltung der DSGVO-Richtlinie zu berufen, um ihre Wettbewerber anzugreifen.
 
Für weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie bitte den Artikel von RA Guillaume RUE (guillaume.rue@cairnlegal.be) in L’Echo oder kontaktieren Sie ihn bei Fragen.
 
Mit freundlichen Grüßen.
Ihr Cairn Legal Team